Heil- und Kostenplan:


Seit 1. Januar 2002 gelten neue, strengere Regeln (kieferorthopädische Schweregrade) für die kieferorthopädische Behandlung.


Bei der ersten Beratung in der Praxis wird zunächst untersucht, ob eine Behandlung notwendig ist, ob diese auf Krankenkassenkosten durchgeführt werden kann, ob eventuell noch Abwarten sinnvoll ist oder, ob nur eine private Behandlung möglich ist. Falls der Schweregrad 3 oder höher vorhanden ist, kan vom Kieferorthopäden eine Heil- und Kostenplan erstellt werden.


Nach Prüfung des Heil - und Kostenplanes erteilt die Krankenkasse die Zusage 80% (90% beim 2. Kind) der Kosten für eine wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung zu tragen. Die Eltern übernehmen den verbleibenden gesetzlichen Eigenanteil. Nach der heutigen Gesetzeslage (Stand Januar 2005) wird dieser Eigenanteil den Eltern bei einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung wieder rückerstattet.
Kosten, welche durch Geräte entstehen die nach Auffassung der Krankenkasse nicht wirtschaftlich und zweckmässig sind, werden nicht durch die Krankenkasse getragen und stellen den privaten Eigenanteil dar. 


Ob eine herausnehmbare oder eine festsitzende Zahnspange verwendet wird hängt von dem Stand des Zahnwechsels und der notwendigen Bewegung der Zähne ab. Eine festsitzende Apparatur wird nur auf bleibenden Zähnen befestigt.

Im Wechselgebiss findet hauptsächlich die herausnehmbare Zahnspange Anwendung.

Eine regelmäßige und einwandfreie
Zahnpflege ist für eine erfolgreiche Behandlung sehr wichtig; sie zeigt das Interesse und die Mitarbeitsbereitschaft des Kindes an.